Update: Wirtschaftliche Maßnahmen der Russischen Föderation im Kampf gegen das Coronavirus (COVID–19)

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Wirtschaftliche Maßnahmen der Russischen Föderation im Kampf gegen das Coronavirus (COVID–19)

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, haben die Regierung der Russischen Föderation und die russische Zentralbank ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Industrie und Bevölkerung geschnürt.

Dieses soll u.a. folgende Maßnahmen enthalten: Bildung eines Anti-Krisen-Fonds in Höhe von 300 Milliarden Rubel, zinsgünstige Kredite und Erweiterung der bestehenden Vorzugskreditprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, Bildung eines “grünen Korridors” beim Zoll für die Sicherstellung der Grundversorgung, spezielles Verfahren für die Zahlung von Krankengeld für Personen, die unter Quarantäne stehen etc.

Ferner hat die russische Regierung am 18. März 2020 angeordnet, Tourismus- und Flugverkehrsunternehmen zunächst bis zum 1. Mai 2020 einen Steueraufschub und einen Aufschub hinsichtlich Versicherungsprämien sowie ein Moratorium für die Einreichung von Insolvenzanträgen zu gewähren.

(Hinweis: Nach dem russischen Insolvenzrecht muss der Geschäftsleiter eines Unternehmens spätestens nach einem Monat ab Auftreten von Insolvenzmerkmalen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Wirtschaftsgericht stellen. Anders als nach deutschem Recht droht bei Verstoß zwar keine strafrechtliche Haftung, jedoch kommt eine administrative Haftung durch Bußgelder oder Berufsverbote in Betracht.)

Darüber hinaus werden planmäßige Außensteuer- sowie Zollprüfungen vorübergehend ausgesetzt, um die Gesundheit der Behördenmitarbeiter zu schützen. Außenprüfungen sollen auf ein Minimum beschränkt werden (z.B. auf außerplanmäßige Prüfungsfälle bei drohenden Schäden an Leib oder Leben). Beachten Sie bitte, dass andere Maßnahmen zur Vornahme steuerlicher oder zollrechtlicher Überprüfungen (Innenprüfungen, Vorlage von Unterlagen) weiterhin vorgenommen werden können.

 

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